Zugang zu Informationen

Das Recht auf Zugang und Wiederverwendung von Informationen wird gemäß dem Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen („Amtsblatt“, Nr. 25/13) ausgeübt.

Das Recht auf Zugang zu Informationen richtet sich nach den Grundsätzen der Öffentlichkeit und freien Zugänglichkeit, der Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Informationsverfügung und gemäß Artikel 5 Absatz 1 Nummer 5 des Datenschutzgesetzes. Das Gesetz, "umfasst das Recht des Nutzers, Informationen zu suchen und zu erhalten, sowie die Verpflichtung öffentlicher Behörden, Zugang zu den angeforderten Informationen zu gewähren, d.h. Informationen unabhängig von der Anfrage zu veröffentlichen, wenn eine solche Veröffentlichung aus einer durch Gesetz oder andere Verordnung festgelegten Verpflichtung resultiert".

Das Recht auf Zugang zu Informationen, die vom Tourismusverband Požega-Slawonien zugänglich sind oder kontrolliert werden, wird durch das Gesetz über das Recht auf Zugang zu Informationen (Amtsblatt 25/13) geregelt.

Das Recht auf Zugang zu Informationen und Weiterverwendung von Informationen wird verwirklicht, indem ein Antragsformular für den Zugang zu Informationen an den Informationsbeauftragten des Tourismusverbandes der Gespanschaft Požega-Slavonska gesendet wird:

Schriftlich an die Adresse:
Tourismusverband Požega-Slawonien
Županijska 7
34000 Požega

Per Email:
kontakt@visitslavonia.hr

Mit dem Telefon:
+385 34 290 262

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